FAQ

SIE HABEN FRAGEN? WIR LIEFERN ANTWORTEN.

Wahlärztinnen/Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Die medizinischen Leistungen der Wahlärztinnen/Wahlärzte sind von den PatientInnen selbst zu bezahlen. Viele Krankenkasse erstatten einen Teil der Kosten bei Vorlage der Rechnung.

Oberste Priorität muss für Sie sein, eine kompetente Praxis Ihres Vertrauens zu finden, um optimale Behandlungsergebnisse unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ziele zu erreichen. Wir bieten umfangreiche Leistungen an, welche individuell auf Sie zugeschnitten werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass es erst nach einem Beratungsgespräch und der fachärztlichen Untersuchung möglich ist, einen tatsächlichen Kostenplan aufzustellen. Ich garantiere Ihnen grundsätzlich angemessene und faire Preise. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Wahlarzt-Rechnung. Diese können Sie bei ihrem Versicherungsträger einreichen. In der Regel erhalten Sie eine Teil-Rückerstattung. Private Zusatzversicherungen übernehmen häufig die vollen Kosten.

Versicherte, die eine Wahlärztin/einen Wahlarzt aufsuchen, haben Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten – und zwar im Ausmaß von 80 Prozent des Betrages, den ihr Krankenversicherungsträger einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt in diesem Fall zahlen würde. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht 80 % der Rechnung, sondern um 80 % des Krankenversicherungstarifs handelt. Außerdem gibt es limitierte Leistungen der Kassen, für die Sie weniger als 80 Prozent erhalten.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Krankenversicherungsträger ist, dass Sie die folgenden Dokumente und Informationen vorlegen:
 

  • die Originalhonorarnote mit
  • detaillierten Angaben zur Diagnose und den einzelnen erbrachten ärztlichen Leistungen,
  • Ihre persönlichen Daten oder jene der Mitversicherten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer),
  • Behandlungsdatum,
  • Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • Rechnungsbetrag,
  • Unterschrift und Stempel der Ärztin oder des Arztes,
  • eine Bestätigung, dass Sie den Betrag auch bezahlt haben (Bestätigung auf der Rechnung, beispielsweise „Betrag dankend erhalten“, beziehungsweise Quittung, Erlagscheinabschnitt oder Kontoauszug),
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) und Ihre Adresse für die Überweisung des Betrages.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Kostenrückerstattung.

Für einen Facharzttermin brauchen Sie keinen Überweisungsschein.

 

Auch mit einem Überweisungsschein von anderen ärztlichen KollegInnen steht Ihnen der Zugang zu unseren Therapie- und Trainingsmöglichkeiten offen. Bitte lassen Sie uns die Überweisung vorab zukommen, sodass wir eventuell offene Fragen vorab klären können, um die optimalen Therapie- und Trainingsmaßnahmen für Sie einleiten zu können.

Prinzipiell ja. Da wir jedoch eine medizinische Trainingstherapie und kein Fitnessstudio sind, ist vor Aufnahme eines Trainings bei uns ein Sport-Check-up erforderlich. Wir legen viel Wert auf eine kompetente Betreuung durch PhysiotherapeutInnen und SportwissenschaftlerInnen, weshalb ein Kommen und Gehen nicht einfach möglich ist, sondern die Trainingseinheiten an bestimmte Zeiten gebunden sind. Wir finden in der Regel jedoch immer passende Termine für Sie.

Ja. Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei zugänglich.

Ja, kostengünstige Parkplätze stehen in der hauseigenen Tiefgarage zur Verfügung. Über einen barrierefreien Lift erreichen Sie die Praxis. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit den IVB-Linien F und T (Haltestelle Technologiezentrum, beim Atrium) ‒ von dort sind es über die Eduard-Bodem-Gasse 210 Meter bis zur Praxis.

Helga-Krismer-Platz 1
EG | 6020 Innsbruck

+43 512 347667
kontakt@praxis-mantl.at

Wahlarzt, Wahltherapie