Vielen Dank für Ihre Terminanfrage!
Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Wichtige Information: No-Show-Gebühr
Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Was tun, wenn Sie verhindert sind?
Wir bitten Sie, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Da es in letzter Zeit vermehrt zu kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen gekommen ist, sehen wir uns aus wirtschaftlichen Gründen leider gezwungen, ein Ausfallhonorar zu verrechnen.
Warum wird ein Ausfallhonorar verrechnet?
Unsere Termine sind individuell für Sie reserviert – ohne Überschneidungen und mit entsprechendem personellem und räumlichem Aufwand. Kurzfristig freigewordene Termine können in der Regel nicht mehr neu vergeben werden, was zu erheblichen Ausfällen führt.
Ausnahmen bei Krankheit
Sollten Sie krankheitsbedingt verhindert sein, entfällt das Ausfallhonorar, wenn Sie uns eine ärztliche Bestätigung (Krankmeldung) vorlegen.
Wie hoch ist das Ausfallhonorar?
Bei Erstterminen von neuen Patient:innen, die ohne Absage nicht erscheinen, behalten wir uns vor, den vollen Betrag zu verrechnen.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen ohne Absage stellen wir 50 % des Behandlungspreises laut Preisliste in Rechnung.
Kulanzregelung für Stammkund:innen
Für unsere langjährigen Patient:innen behalten wir uns in Einzelfällen eine kulante Handhabung vor – bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls persönlich an.